Spielen Sie erst ab 18 Jahren und nutzen Sie die Einzahlungs-, Verlust- und Sitzungslimits, die Selbstsperre und die Bedenkzeit in jedem Onbet Casino Konto.
Hier stehen Alter, Lizenz, Sperrsystem, Telefonhilfe und Ansprechpartner für Ihre Fragen.
| Punkt | Angabe |
|---|---|
| Mindestalter | 18+ |
| Lizenz | MGA/B2C/743/2019 |
| Spielersperrsystem | OASIS-Spielersperrsystem |
| BIÖG-Telefonberatung | 0800 1 37 27 00 |
| Fragen zu Limits | [email protected] |
Dieses Werkzeug legt fest, wie viel Geld pro Monat in Ihr Spiel fließen darf. Schalten Sie es ein, bevor Sie überhaupt Geld einzahlen, damit der Betrag nicht vom Verlauf abhängt.
Damit ist der Betrag begrenzt, den Sie innerhalb eines gewählten Zeitraums verlieren können. Sinnvoll ist es, wenn Sie nach Einsätzen merken, dass Aufholen Sie antreibt.
Eine feste Spieldauer im Konto beendet die Sitzung, ohne dass Sie selbst eingreifen müssen. Legen Sie sie fest, wenn Sie abends am Bildschirm die Uhr aus dem Blick verlieren.
Die Selbstsperre schließt Ihr Spielerkonto für einen gewählten Zeitraum. Wählen Sie sie, wenn Sie spüren, dass eine Pause allein nicht mehr trägt und Abstand nötig ist.
Die Bedenkzeit unterbricht Ihr Spiel für einen kurzen, selbst gewählten Moment. Sie passt, wenn Sie den Impuls bremsen wollen, statt ganz aufzuhören.
Hilfreich, wenn Sie ein Limit festlegen wollen und nicht wissen, wo im Konto es zu finden ist.
Hier steht, wie sich kurze Pause, feste Sperre und Register unterscheiden und was jede für Ihr Konto bedeutet.
Die BIÖG-Telefonberatung ist kostenlos und anonym, für Spieler wie Angehörige. Erreichbar ist sie Montag bis Donnerstag 10 bis 22 Uhr, Freitag bis Sonntag 10 bis 18 Uhr. 0800 1 37 27 00 check-dein-spiel.de
Der Fachverband Glücksspielsucht e. V. bündelt Adressen von Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und Kliniken. Spieler und Angehörige finden dort ein Forum und eine Anlaufstelle für Verstöße gegen den Spielerschutz. gluecksspielsucht.de
Woran Sie merken, dass das Spiel kippt, und warum ein Limit oder eine Pause der erste Schritt ist.
Diese drei Punkte regeln den Schutz Minderjähriger und die Begleitung durch Angehörige.